Auf der Titelseite des St. Galler Tagblatts vom 1.10.2019 wurde auf ein an Brisanz kaum zu überbietendes Thema hingewiesen: Die durch die “Leiterin Schwimmunterricht” neu eingeführte Tragepflicht einer Badekappe beim Schulschwimmen für die städtischen Schulkinder führt zu Missfallen bei einigen Eltern. Und zu Kopfschmerzen bei wenigen Schulkindern durch den – bei grösserer Kopfform – eng anliegenden Gummisaum. Die Dienststelle Schule und Musik argumentiert demgegenüber mit Aspekten der Sicherheit: Durch das Tragen der uniformen Kappe könnten die Schulkinder im Becken besser identifiziert werden.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, welche Haltung ich in dieser kniffligen Streitfrage einnehmen soll. Muss ich auch nicht, die Goldacher Schülerinnen und Schüler dürfen meines Wissens immer noch mit lockiger Haarpracht ins kühle Nass steigen. Aber da es sich beim Thema um einen Headliner handelt, kann sich wohl bald niemand der Formulierung einer persönlichen Haltung entziehen. Ich habe allerdings ein wenig Respekt davor, dass sich der politische Diskurs schnell zu einer Grundsatzdiskussion mausern könnte, wie wir zu Kopfbedeckungen in Schwimmbädern stehen. Es bleibt mit Initiativen oder gegebenenfalls Referenden zu rechnen, sollte sich die neue Regelung nicht zu der nach subjektivem Empfinden korrekten Sichtweise hin bewegen. Oder vielleicht ist die Angelegenheit auch viel einfacher und zeigt ganz einfach den Zeitgeist: Wenn die Diskussion zur Tragepflicht von Badekappen die Frontseite der wichtigsten Tageszeitung im Kanton St. Gallen ziert, geht es uns als Gesellschaft wahrscheinlich sehr gut. Und das ist doch ein gutes und schönes Zeichen! Übrigens, aktuell tendiere ich auch eher dazu, von einer Tragepflicht abzusehen. Dabei erinnere ich mich daran, dass ich mit meinem eher grossen Kopf wohl auch Mühe hätte, in bequemer Weise eine schmalgeschnittene Kappe modisch korrekt zu tragen.