In den letzten Wochen wurden das Projekt eines neuen Autobahnanschlusses im Witen mit neuer Kantonsstrasse zum See kontrovers und emotional diskutiert. Visualisierungen des Vereins «Kein Dritter Anschluss» sollen den Eingriff in die Landschaft darstellen und versuchen gleichzeitig, das Bild eines künftigen Verkehrskollapses zu vermitteln. Die Notwendigkeit für die Realisierung eines Anschlusses mit neuer Erschliessungsstrasse wird von der Interessengruppe verneint. Gleichzeitig wird den Behörden vorgehalten, nicht oder nicht transparent genug informiert zu haben.
Weit mehr als der Bau einer Strasse
Verkehrsprojekte sind immer umstritten. Je nach persönlicher Perspektive oder politischer Ausrichtung gibt es Gründe, eine ablehnende Haltung gegen das Projekt einzunehmen. Dies gilt es zu respektieren. Die Eingriffe in die Natur sind im Übrigen nicht wegdiskutierbar. Auch ist die neue Strassenführung für direkte Anstösser mit Veränderungen verbunden. Es ist verständlich, dass sich Direktbetroffenen mit den Planungen möglicherweise schwertun. Es darf in diesem Zusammenhang aber auch nicht vergessen werden, dass heute vom Verkehr stark belastete Gebiete mit vielen Anstössern im Zuge der Umsetzung des Vorhabens eine massive Entlastung erfahren.
Die Vertreter des Bundes, des Kantons und der Gemeinden sind vom Vorhaben überzeugt. In einem mehr als hundert Seiten umfassenden Masterplan haben sie das Projekt vorgestellt, welches viel mehr darstellt als den Bau einer Strasse mit direkter Anbindung an das nationale Strassennetz. Durch die Neuordnung des Verkehrsregimes werden die Zentren von Goldach und Rorschach mit ihren Wohnquartieren vom Verkehr entlastet, Siedlungsentwicklung ermöglicht, der Verkehr entflochten und damit eine Wertschöpfung für die ganze Region erzielt. Dabei ist im Bericht sehr genau dargestellt, wie sich die künftige verkehrliche Situation mit und ohne Anschluss darstellt, auch unter Berücksichtigung des zu erwartenden Bevölkerungswachstums sowie der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Rückmeldungen zu den Aussagen des Masterplans blieben in der öffentlichen Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv. An einer Informationsveranstaltung und im Rahmen von mehreren Medienmitteilungen haben die Behörden im Weiteren über das Projekt informiert.
Bund und Kanton attestieren dem Vorhaben eine hohe Wirksamkeit mit Bedeutung für die ganze Region. Entsprechend übernehmen die übergeordneten Staatsebenen zu einem massgeblichen Anteil die Finanzierung. Für die Gemeinden verbleibt ein Restanteil, welcher in Anbetracht der Dimension und Chancen des Projekts bescheiden ist. Damit eröffnet sich eine wohl einmalige Gelegenheit für die Seegemeinden, einen grossen Entwicklungsschritt zu tun.
BGK St. Gallerstrasse ist weder abschliessend noch Teil der Abstimmung
Die planenden Behörden – Bund, Kanton und Gemeinden – haben sich im Masterplan verpflichtet, neben dem eigentlichen Projekt weitere Begleitmassnahmen sowie flankierende Massnahmen umzusetzen. Ein solches Begleitprojekt stellt das Betriebs- und Gestaltungskonzept St. Gallerstrasse dar, welches in einem partizipativen Verfahren erarbeitet und als Entwurf der Bevölkerung vorgestellt wurde. In diesem Zusammenhang ist folgende Feststellung von Bedeutung: Das Projekt ist nicht abschliessend und muss in mancher Hinsicht noch überarbeitet werden. Es ist im Übrigen auch nicht Teil der Abstimmung vom 17. November 2019, welche ausschliesslich den Autobahnanschluss mit neuer Kantonsstrasse zum See zum Gegenstand hat. Diese Klärung erscheint wichtig, da in den letzten Tagen und Wochen eine Vermischung in der Diskussion wahrnehmbar war.
Letztlich bleibt hingegen Folgendes zu erwähnen: Der Entscheid über die Realisierung des Autobahnanschlusses mit neuer Kantonsstrasse zum See ist der Bevölkerung von Rorschach und Goldach vorbehalten. Auftrag der Behörden ist es hingegen, Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft zu entwickeln und über die erarbeiteten Entscheidgrundlagen in einem demokratischen Prozess abstimmen zu lassen. Sollte die Bevölkerung eine Umsetzung des Projekts wünschen, wird es Aufgabe der Behörde sein, die Einschnitte in die Natur und Landschaft so verträglich wie möglich zu gestalten sowie die Anliegen von Betroffenen und Anstösser bestmöglich zu berücksichtigen. Der schnelle Beginn in der baulichen Umsetzung der Projekte zur Zentrumsentwicklung haben gezeigt, dass wir die Bedürfnisse der Menschen ernst nehmen. An diesem Anspruch werden wir auch künftig gemessen, selbst wenn die Feststellung gilt, dass die Planungshoheit bei diesem Projekt in erster Linie beim Bund sowie dem Kanton St. Gallen liegt.