Der Titel dieses Beitrages mag ein wenig überzeichnet erscheinen. Auch sollen diese Ausführung keinesfalls eine Notwendigkeit zur Abschaffung von rechtlichen Instumentarien oder rechtsstaatlichen Prinzipien suggerieren, welche letztlich der Interessenwahrung jedes Einzelnen dienen. Es ist im Gegenteil wichtig und richtig, dass Menschen im Rahmen von institutionalisierten Verfahren ihre Rechte wahren können, sei es gegenüber dem Staat oder auch gegenüber Dritten wie Vertragspartnern, Nachbarn etc. Vor dem Hintergrund meiner beruflichen Erfahrung als Anwalt verfüge ich – so glaube ich zumindest – sogar über ein einigermassen sensibles Verständnis bezüglich Rechtsstaatlichkeit. Prinzipien wie der Grundsatz der “Verhältnismässigkeit” dürfen niemals aufgegeben werden, jedermann hat Anspruch auf vorbehaltlose und unbefangene Prüfung einer Streitfrage. Und zwar bis zur letzten Beschwerdeinstanz.
Was mich aber wirklich stört, bleibt die Dauer der Verfahren im öffentlichen Verwaltungsrecht. Heute bleibt es einem Einsprecher oder Rekurrenten möglich, Bau- und Infrastrukturprojekte über Jahre zu verhindern, selbst wenn sachlich keine relevanten Gründe vorliegen, welche dem Vorhaben entgegenstehen. Dieser Umstand motiviert geradezu zur Ergreifung von Rechtsmitteln. Gefällt mir als Nachbar oder Anstösser ein konkretes Projekt nicht, kann ich mit überschaubarem finanziellem Aufwand ein Projekt verzögern oder letztlich vielleicht sogar verhindern. Dem Bauherrn bleibt dabei oft nur noch ein Weg: Gute Miene machen zum “bösen” Spiel, oder aber den Einsprecher oder Rekurrenten mit finanziellen Mitteln von der Erhebung einer trölerischen Eingabe abhalten. Und hier verliert der Rechtsstaat tatsächlich an Bedeutung. Der volkswirtschaftliche Schaden, welche diese langen Verfahren und Bewilligungsprozesse provozieren, ist im Übrigen enorm.
Innovation, gewerbliche Neuansiedlungen sowie die Realisierung von Infrastrukturprojekten sind darauf angewiesen, dass die Entscheide über die Realisierbarkeit in absehbarer Zeit getroffen werden. Einzig auf diese Weise bleibt es möglich, schädliche und bewusst stattfindende Verfahrensverzögerungen zu verhindern. In diesem Sinne ist es zwingend notwendig, dass die Verfahren beschleunigt werden. Vor allem auf kantonaler Ebene. Dies mag bedeuten, dass entsprechende Ressourcen aufgestockt werden müssen oder Verfahrensvorschriften vereinfacht werden. Dabei wird nicht der Rechtsschutz reduziert, sondern die Innovationskraft gestärkt und der Wirtschaftsstandort gefördert. Und dies ist volkswirtschaftlich bedeutend. Gefordert ist die Politik.