Einfache Anfrage Gemperli-Goldach:
«Weiterer Imageschaden für die Universität St.Gallen?
Im ‹St.Galler Tagblatt› vom 13. Januar 2020 wird über die erhöhten Honorarforderungen von Universitätsrat Patrick Stach berichtet. Die erhöhten Honorarforderungen stehen im Zusammenhang mit seiner anwaltlichen Tätigkeit bzw. der Ausübung eines Mandats in Erbschaftssachen. Die Berichterstattung verweist auf ein Urteil des Bundesgerichts 2C_205/2019, mit dem alle vorinstanzlichen Urteile geschützt werden. Patrick Stach wird – bestätigt mit höchstrichterlichem Entscheid – verpflichtet, eine Busse von Fr. 10’000.– zu zahlen. Das Verschulden wird als erheblich qualifiziert.
Der Spesenskandal an der Universität St.Gallen ist in der öffentlichen Wahrnehmung präsent. Der stattgefundene Vertrauensverlust wurde sowohl von der Universitätsleitung als auch von den politisch Verantwortlichen stets bedauert. Gleichzeitig wurde zugesichert, alles zu unternehmen, damit sich solche Fälle nicht wiederholen. Es wurde auf Massnahmen im Bereich der Compliance und Governance verwiesen. Der Untersuchungsbericht zur Spesenaffäre liegt zwischenzeitlich vor.
Nun wird publik, dass sich ein Mitglied des Universitätsrates im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nicht regelkonform verhielt und stark überhöhte Forderungen gegenüber einer Klientin stellte. Es rechtfertigt sich ganz grundsätzlich die Frage, ob sich ein solches Verhalten mit dem Mandat eines Universitätsrates vereinbaren lässt, gerade in einer Zeit, in der die Integrität der Verantwortungsträger der Universität St.Gallen besonders wichtig erscheint. Selbst wenn natürlich festzuhalten bleibt, dass zwischen dem beruflichen Verhalten des Universitätsrates und der Institution an sich zu abstrahieren ist, wird zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung eine Verbindung zur Universität hergestellt. Ein weiterer Imageschaden ist zu befürchten.
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie ist die Haltung der Regierung zu dem vorstehend beschriebenen Sachverhalt? Lässt sich der beschriebene Sachverhalt bzw. das disziplinarisch festgestellte Fehlverhalten mit dem Mandat eines Universitätsrates vereinbaren? Droht der Universität ein weiterer ‹Imageschaden›?
- Ganz grundsätzlich: Spielt das Verhalten im beruflichen Umfeld für die Ausübung eines wichtigen Mandats an der Universität St.Gallen eine Rolle?
13. Januar 2020 / Gemperli-Goldach