Eine Thurgauer Gemeinde will den Eltern – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Kostenbeteiligung für zusätzliche Unterrichtslektionen des Kindes in der deutschen Sprache auferlegen. Hintergrund bildet der Sachverhalt, dass in der betreffenden Gemeinde fast die Hälfte der Kindergartenschüler über ungenügende Deutschkenntnisse verfügen. Eine Kostenbeteiligung gilt allerdings nur bei Geburt des Kindes in der Schweiz. Ausserdem muss ein Elternteil über den Schweizer Pass verfügen oder seit 10 Jahren in der Schweiz leben. Mit dieser Prämisse gelingt es nach Ansicht der Schulbehörde, das Erlernen von Grundkenntnissen in der deutschen Sprache bis zum Schuleintritt auch tatsächlich zu ermöglichen.
Die Gemeinde bzw. Schulbehörde wurde vom Bundesgericht nun in die Schranken gewiesen. Ein Entscheid aus dem Dezember des vergangenen Jahres lässt keine Kostenbeteiligung zu. Ausserdem wurde gegen den Entscheid der Schulbehörde rekurriert.
Es mag plausible Gründe für den Entscheid des Gerichtes geben. Trotzdem frage ich mich, wohin die mittlerweile extensiven Beschwerdemöglichkeiten unseren Rechtsstaat noch führen werden. Mittels gerichtlichem Instanzenzug wird jahrelang prozessiert und in seitenlangen Urteilsbegründungen die Frage abgehandelt, ob für zusätzliche Deutschlektionen eine Kostenbeteiligung der Eltern rechtens bleibt. Dabei werden Gericht beschäftigt und Anwälte – notabene meist im Rahmen der unentgeltlichen Prozessführung – mandatiert und vom Staat entschädigt. Und für was eigentlich? Letztlich würde die Vernunft durchaus die Schlussfolgerung zulassen, dass – unter bestimmten Voraussetzungen immerhin – ein gewisses Mass an Deutschkenntnissen beim Kindergarten- oder Schuleintritt erwartet werden darf. Und diese Haltung darf auch von den Erziehungsberechtigten eingefordert werden. Nur scheint dieses einfache Fazit zunehmend realitätsfern.
Es gilt zu beachten, dass in diesem Fall die Mühle der Prozessführung durch einen fahrlässig dummen Entscheid einer Behörde in Rotation gesetzt wurde. Der nächste Entscheid dieser Behörde wären dann wohl der Erlass von Bussen für alle Eltern, die bei den Hausaufgaben nicht helfen usw..
Dass Behörden sich intelligent mit dem zunehmend grösser werdenden Problemen der “bildungsfernen Familien” auseinandersetzten müssen, liegt auf der Hand und ist eine Herausforderung der Gegenwart.
Lieber Reto, ganz herzlichen Dank für deinen Kommentar und deine Meinung. Beste Grüsse, Dominik
Schwieriges Thema, einerseits kann kein Lehrer unterrichten wenn der Schüler die entsprechende Sprache nicht ein wenig beherrscht, dazu kommt, das dem Kind reden beizubringen in der Sprache wo man halt lebt, schon eigentlich der Job der Eltern wäre. Aber wenn die Eltern halt auch kein Deutsch sprechen wird es schwierig. Also wenn jemand mit dem Wohnort das Land und die Sprache wechselt, sollten es schon möglich sein ein paar Sprachkurse, wenn möglich selber zu bezahlen, finde ich.
Beste Grüsse Boris
Ganz herzlichen Dank für den Kommentar und die Einschätzung! Herzliche Grüsse!