Vor rund einem Monat dürfte ich ein Wochenende im Tessin verbringen. Das besuchte Restaurant hat dabei einen Gutschein, welcher bereits vor rund 7 Jahre ausgestellt wurde, ohne Diskussionen akzeptiert.
Erfreut von dieser Gastfreudschaft blieb ich überrascht, als das gebuchte Hotel – von welchem ebenfalls ein Gutschein existierte – sich partout weigerte, das vorgelegte Zahlungsmittel zu akzeptieren. Meine Hinweise, dass der Gutschein keine zeitliche Befristung aufweise und – selbst wenn eine Verfallsdatum aufgeführt bliebe – eine Verjährungsfrist von 10 Jahren Anwendung finde, blieben weitgehend ungehört. Als ich den Besitzer ganz unverhohlen auf meinen juristischen Hintergrund aufmerksam machte, verbunden mit dem Hinweis, dass ich mir durch die Affinität zu rechtlichen Fragestellungen eine Beurteilung durchaus zutraue, wie sich die Rechtslage tatsächlich verhalte, vermochte mich folgende Bemerkungen doch einigermassen zu irritieren: Ob ich es als Anwalt tatsächlich nötig hätte, mit einem Gutschein zu zahlen? Oder beinahe noch dreister: Ich könne den Gutschein zu einem Zeitpunkt einlösen, zu welchem keine erhöhte Gästebelegung des Hotels stattfinde. Mich haben diese Aussagen befremdet. Der Gutschein verriet immerhin keinen Rabatt-Vermerk, welcher diese Einschränkung in der Verwendung signalisiert hätte. Hier fand wohl das Motto Anwendung, “Hauptsache bezahlt”, die Erbringung der Diensteistung selber ist fakultativ. Sehr schade.
Offensichtlich, Gastfreundschaft sieht anders aus. Klar jeder hat einmal einen schlechten Tag. Ich will niemanden verurteilen. Aber zumindest in Teilen muss sich der Schweizer Tourismus nach meiner Meinung durchaus die Frage gefallen lassen, ob der Gedanke der Gastfreundschaft wirklich richtig verstanden wird.
Unglaubliche Argumente ! Der Gutschein scheint obwohl er ja bezahlt wurde keinen Wert mehr zu haben für die Hotelbetreiber.
Beim Wort Gastfreundschaft muss ich an einen Hotelaufenthalt vom letzten Jahr in Österreich denken, dort wurde wir jeden Morgen lächelnd vom Hotelpersonal gefragt ob wir gut geschlafen habe und was ich mit meiner Familie denn Heute unternehmen wolle. Darauf folgten sogar Tipps, zur Tagesgestaltung. Wir fühlten uns fast wie Könige, so gut behandelt, das obwohl der ganze Aufenthalt ein super günstiges 50% Angebot war und das Hotel voll besetzt war.
Mit freundlichen Grüssen
Boris Schneider
Vielen Dank für die Mitteilung; genau so sieht doch Gastfreudschaft aus; ich denke oftmals, dass es eigentlich wenig braucht, um dem Gast ein gutes Gefühl zu vermitteln. Die Gastronomie in Österreich hat hier oftmals eine Vorbildfunktion; einfach schade, wenn die einfachsten Spielregeln nicht verstanden werden. Nochmals Danke und viele Grüsse!
Hier würde sich eine Hotelbewertung auf den diversen Kanälen geradezu aufdrängen, HolydayCheck, TripAdviser etc.
Das stimmt, aber ich denke, der Markt regelt die Angebote von selbst,irgendwann; danke und beste Grüsse