Im St. Galler Tagblatt von letzter Woche wurde vermeldet, dass die Gemeinde Goldach einen Ertragsüberschuss von 2.5 Millionen Franken in der laufenden Rechnung zu verzeichnen habe. Diese Aussage ist missverständlich bzw. bezieht sich auf die Besserstellung zum budgetierten Aufwandüberschuss von rund 1.4 Millionen. Der effektive Ertragsüberschuss der laufenden Rechnung im Jahr 2018 beträgt rund 1.1 Millionen Franken.
Dennoch, das Jahresergebnis ist sehr positiv und hat den Gemeinderat veranlasst, eine Steuerfussreduktion um weitere 3 Prozent zu beantragen, welche im Budget 2019 bereits berücksichtigt ist. Damit bewegt sich der Gemeindesteuerfuss auf 101% und bleibt im kantonalen Vergleich sehr kompetitiv. Der budgetierte Aufwandüberschuss für das Jahr 2019 befindet sich im Rahmen des Budgets 2018.
Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells (RMSG), welches sich am gängigen HRM 2 orientiert, wurde vom Gemeinderat entschieden, neben dem Finanzvermögen auch das Verwaltungsvermögen aufzuwerten. Dabei soll die mit der Aufwertung entstehende Reserve nicht dazu dienen, den Abschreibungsaufwand künstlich tief zu halten. Durch das aufgewertete Verwaltungsvermögen sind in der laufenden Rechnung sogar höhere Abschreibungsquoten vorgesehen. Das ist auch korrekt: Der Abschreibungsaufwand muss mit seinem aktuellen Wertbestand und dem künftigen Investitionsvolumen in einer nachvollziehbaren Relation stehen. Dies bleibt wichtig, da Investitionen letztlich finanziert bzw. refinanziert werden müssen. Zusätzlich sollen gute Jahresabschlüsse dazu führen, dass die Verschuldung nicht weiter ansteigt bzw. sich sogar reduziert.
Eine andere Handhabung mit Amortisation der Aufwerungsreserve und damit Reduktion des künftigen Abschreibungsaufwands würde voraussehbar zu hohen Ertragsüberschüssen in der laufenden Rechnung führen, welche Gegenstand von beantragten Steuerfussreduktionen bleiben könnten. Vielleicht eine verlockende, gleichwohl aber sehr gefährliche und nicht nachhaltige Finanzpolitik. Die laufende Rechnung wird bei diesem Vorgehen nämlich nicht mit dem betriebswirtschaftlich tatsächlich notwendigen Abschreibungsaufwand belastet, sondern profitiert von einer Entlastung auf Zeit. Die „sprichwörtliche“ Rechnung erhält der Bürger spätestens nach 15 Jahren, wenn ein Bezug der Reserve nicht mehr möglich ist und das realistische Verhältnis zwischen Investitionen und Finanzierbarkeit in der Jahresrechnung wieder abgebildet werden muss. In der Zeit dazwischen wächt die Verschuldung immer weiter an.
Der Gemeinderat Goldach hat sich für einen transparenten und verantwortungsbewussten Weg entschieden, welcher der Beibehaltung eines stabilen Finanzhaushaltes Rechnung trägt und Steuerfussreduktionen dann zulässt, wenn sie finanzpolitisch verantwortbar sind.
Eine Schlussbemerkung: Mit der Einführung des RMSG in den Gemeinden hat der Kanton beabsichtigt, eine Vergleichbarkeit in den Rechnungen der kommunalen Gemeinwesen zu erzielen. Erreicht wird genau das Gegenteil. Möglicherweise mit schwerwiegenden Folgen für Bügerinnen und Bürgern von Gemeinden, welche ihre Finanzpolitik am kurzfristigen Erfolg ausrichten.