Am letzten Montag fand die Bürgerversammlung in Goldach statt. Dabei durfte der Gemeinderat über die Tätigkeit im Berichtsjahr 2018 Rechenschaft ablegen sowie einen Ausblick auf künftige Projekte tätigen. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Gemeinderat Goldach in Bezug auf viele Vorhaben sehr erfolgreich agiert. So können die Projekte zur Zentrumsentwicklung mit Verlängerung der Mühlegutstrasse und Gestaltung des Dorfplatzkreisels sowie Realisierung eines Bushofes bereits kurz nach der öffentlichen Auflage baulich umgesetzt werden. Eine schier unglaubliche Entwicklung, beachtet man, wie viele Menschen von diesem “Jahrhundertprojekt” für Goldach direkt oder indirekt betroffen sind. Möglich blieb dieser Erfolg nur dank dem Engagement vieler Beteiligter und der offenen, wohlwollenden Haltung der Anstösserinnen und Anstösser. Auch weitere Projekte wie die Entwicklung des Gebietes im Thannäcker sind gut auf Kurs und befinden sich nach jahrelangen Blockaden durch Rechtsmittelverfahren kurz vor der Realisierung.
Ein Wehmutstropfen bleibt hingegen. Die Entwicklung des Zentrums mit dem Abriss des Restaurants Schäfli und dem Neubauprojekt ist nach wie vor blockiert. Nachdem das Baudepartement den Entscheid des Gemeinderates noch geschützt hat, hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Entscheide der Vorinstanzen gut und hob die Baubewilligung auf. Zwar wurde festgestellt, dass weder das Verfahren der Gestaltungsplanung Anlass zur Rüge bot noch Verfahrensbestimmungen verletzt wurden. Einzig in Bezug auf die vorgesehene Realisierung von Oblichtern wurde festgestellt, dass diese Massnahmen zur Wohnhygiene nicht als technisch notwendig gelten und somit die maximal zulässige Gebäudehöhe um wenige Zentimeter überschritten werde. Anstatt – wie dies dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprochen hätte -, diese marginale Anpassung im Bauvorhaben durch den Entscheid direkt als Auflage zu verfügen, hiess das Gericht die Beschwerde gut. Vergegenwärtigt man sich das Ausmass, die Dimension und die Komplexität des Projekts, bleibt dieser Entscheid kaum nachvollziehbar. Im schlimmsten Fall wird das für Goldach so wichtige Vorhaben um Jahre verzögert. Leidtragend bleibt die Bevölkerung. Gewonnen hat niemand. Schon gar nicht der Rechtsstaat, welcher eine formal-juristische Beurteilung einem vernünftigen Pragmatismus im Sinne einer teleologischen Auslegung der Gesetzgebung vorgezogen hat. Ja ich rege mich auf. Vergessen will ich in meinem Ärger hingegen nicht, dass ich die Unabhängigkeit des Gerichts in seiner Beurteilung selbstverständlich respektiere. “Hässig” bleibe ich trotzdem.