portrait dominikgemperli web3 - La Vita Seniorenzentrum / Mehraufwand

Domimik Gemperli

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In einer Pressemitteilung von vergangenem Montag wurden die Abklärungsergebnisse der externen Begutachterin rund um die Kostensteigerung für den Umbau und die Erweiterung des La Vita Seniorenzentrums in Goldach publiziert. Das St. Galler Tagblatt hat dazu unter der zugegebenermassen etwas plakativen Betitelung einer “Kostenexplosion” einen redaktionellen Beitrag verfasst.

Tatsache bleibt, dass die Kreditüberschreitung von aktuell über 2.6 Mio Franken nicht akzeptabel bleibt. Nach der Einweihung im November des vergangenen Jahres hat der Gemeinderat noch im Dezember 2016 und in Absprache mit dem Architekten eine aktualisierte Kostenprognose publiziert. Bereits im Jahr 2015 musste die Bevölkerung im Übrigen über  die unliebsame Kostenentwicklung informiert werden.

Früh im Jahr 2017 zeigte sich, dass die Kostenprognose des Architekten vom Dezember 2016 nicht richtig blieb. Wirklich enttäuschend ist in diesem Zusammenhang, dass bei korrekter Kostenkontrolle der Bauleitung bereits frühzeitig auf die zum Teil sicher begründbaren Mehraufwendungen hätte hingewiesen werden können. Dadurch wären entsprechende Nachtragskredite ohne Weiteres beantragbar geblieben. Nun bleibt zu konstatieren, dass die Mehraufwendungen, welche aus dem bereits im vergangenen Jahr vollendeten Bau resultieren, finanzrechtlich nicht das vorgesehene Verfahren durchlaufen haben. Die Einholung eines Nachtragskredits nach der kompletten baulichen Realisierung ergibt hingegen wenig Sinn.

Was bleibt ist sicher der Anspuch, dass sich solche Fehler unter keinen Umständen wiederholen dürfen. Der Bürger – oder auch der Bewohner eines Seniorenzentrums – hat ein Anrecht darauf, dass seine Gelder in Kenntnis des Verwendungszwecks eingesetzt werden. Unabhängig vom konkreten Fall kann es immer passieren, dass unvorhersehbare Tatbestände zu Kostensteigerungen führen. In Berücksichtigung eines solchen Sachverhaltes kann auf dem Weg eines Nachtrages der entsprechende Kredit bewilligt werden. Im Fall des Seniorenzentrums zeigten sich hingegen sämtliche Prognosen als verfehlt. Das entsprechende Gutachten der externen Revisionsstelle bezeichnet die Fehler und Verantwortlichkeiten in nachvollziehbarer Weise. Neben dem Fehlen einer transparenten Kostenkontrolle und einer Kostenübersicht des Architekten blieb wahrscheinlich auch die Ausschreibung der vergebenen Arbeiten durch den Architekten selber fehlerhaft, wodurch sich viele Regie- und Nachtragsarbeiten ergaben.

Dem Gemeinderat bleibt es in diesem Zusammenhang wichtig, transparent und offen über die Ergebnisse der unabhängigen Expertise zu informieren. Letztlich geht es darum, Vertrauen für die Arbeit und das Wirken der Behörden und ihrer Vertreter zu schaffen. Wir hoffen, dass uns dies mit der offenen Kommunikation über die Abklärungsergebnisse – sowie der entsprechenden Aussagen im Bericht selber – bestmöglich gelingt. Ich verweise an dieser Stelle auf die Medienmitteilung der Gemeinde Goldach, welche auf der Homepage publiziert ist.

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