portrait dominikgemperli web3 - Neues Rechnungslegungsmodell im Kanton St. Gallen

Domimik Gemperli

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Die Umsetzung des neuen Rechnungslegungsmodell ist eine grosse Aufgabe für die Gemeinden in Kanton St. Gallen. Mit harmonisierten Grundsätzen und einer konsequent betriebswirtschaftlichen Betrachtung soll mehr Transparenz in den Rechnungen der Gemeinwesen geschaffen werden. Diesem Anspruch wird in erster Linie durch veränderte Abschreibungsdauern und Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Vermögensbewertung entsprochen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Abschreibungsdauern im Regelfall verlängern und das Finanzvermögen – also jenes Vermögen, welches nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung des Gemeinwesens steht – zwingend aufgewertet werden muss. Beim Verwaltungsvermögen (Schulhäuser, Infrastruktur usw.) kann auf eine Aufwertung verzichtet werden oder wahlweise eine teilweise oder vollständige Aufwertung stattfinden. Bei stattgefundener Aufwertung kann die entstandene Reserve innert 15 Jahren aufgelöst werden. Stille Reserven müssen sowieso als Eigenkapital ausgewiesen werden.

Ich zweifle daran, dass die veränderten Rahmenbedingungen tatsächlich die gewünschte Transparenz bringen. Sicher nicht in den ersten Jahren nach der Einführung. Dieser Systemwechsel wird nämlich dazu führen, dass viele Gemeinden – fast wie nach einem Lotteriegewinn – plötzlich ein sehr hohes Eigenkapital aufweisen. Allerdings wird sich – je nach Modellwahl in unterschiedlicher Ausprägung – auch der Abschreibungsaufwand erhöhen und damit die Erfolgsrechnung belasten. Sind die Reserven oder das Eigenkapital erst einmal aufgebraucht, wird sich das operative Ergebnis nicht mehr “kaschieren” lassen. Falsche Entscheide von heute beeinflussen die Wirklichkeit von morgen. Praktisch bliebe es –  aufgrund der neuen Vorgaben – vielen Gemeinden wahrscheinlich möglich, die Gemeindesteuern in den nächsten Jahren deutlich zu senken. Möglicherweise mit einem bösen Erwachen.

Die Meinung also, dass sich die finanzielle Ausgangslage für die Gemeinden durch die Einführung des RMSG bzw. die entsprechenden Neubewertungen auf einen Schlag positiv verändert hat, bleibt in einer nachhaltigen Beurteilung ein Trugschluss. Genau diese Zusammenhänge gilt es hingegen darzulegen, in erster Linie gegenüber den Bürgern, welche einen Anspruch haben, dass sich die finanzielle Situation der Gemeinden im Lot hält und nicht eine spätere Generation die Versäumnisse von heute bezahlen muss. Kennzahlen wie Verschuldung, Eigenkapital und Selbstfinanzierungsgrad werden an Bedeutung gewinnen.

Die Gemeinde Goldach ist finanziell sicher gut aufgestellt. Allerdings bietet die Zukunft durchaus Herausforderungen: Es ist bspw. nicht zu erwarten, dass die Steuererträge der juristischen Personen in den nächsten Jahren im gleichen Ausmass anfallen wie in den letzten Jahren. Dazu trägt sicher die Unternehmenssteuerreform bei, welche zwar ein wichtiges Instrument zum Erhalt der Standortattraktivität darstellt, aber auch zu Ertragsausfällen bei Kanton und Gemeinden führt. Neben einem haushälterischen Umgang mit den finanziellen Ressourcen bleibt es künftig noch wichtiger, dass die Gemeinden eine vernünftige Finanzpolitik betreiben und die steuerliche Belastungen für die Bürger in einem Planungshorizont betrachten, welcher Überlegungen zu den Investitionen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten bestmöglich einschliesst.

 

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