Ich habe mich auf die kürzliche Besprechung mit den Vertretern des Kantons sehr gefreut. Schliesslich geht es für Goldach sowie weitere Gemeinden darum, eine vernünftige Lösung für die Parkierung auf einer regionalen Sportanlage zu erzielen.
Im Rahmen eines Prüfberichts haben kantonale Amtsstellen nämlich ihre Vorbehalte gegen das beabsichtigte Parkierungsregime geäussert. Hintergrund der Aussagen im kantonalen Hirtenbrief blieb ein Gerinne – das Wort Bach mag ich in diesem Kontext aus Gründen des Respekts vor einem Fliessgewässer im tatsächlichen Sinn nicht zu verwenden -, welches einen respektablen Abstand zu den beabsichtigten Parkfeldern aufweisen muss. Renaturierung, Ökologie und Nachhaltigkeit lauten die prägnanten Stichworte für diese Haltung. Und über allem stehen die gesetzlichen Vorgaben, welche regelmässig weder Pragmatismus noch eine Einzelfallbetrachtung zulassen.
Es ist nicht so, dass mir die Gewässerabstandsvorschriften nicht bekannt sind. Die Notwendigkeit, den Gewässerraum als solchen freizuhalten, ist im Übrigen nachvollziehbar. Letztlich geht es bei der Anwendung von Vorschriften – soviel ist mir aus dem Jurastudium immerhin geblieben – darum, eine Adaption auf den Einzelfall mit Verhältnismässigkeitsprüfung vorzunehmen und im Sinne einer teleologischen Auslegung von Vorschriften eine sachgerechte Lösung im Sinne des Gesetzgebers zu suchen. Ein optisch kaum wahrzunehmender Graben, der gemäss Naturgefahrenkarten ohne Hochwasserrisiko bleibt, braucht – notabene beidseits des Gerinnes – keinen acht Meter breiten Gewässerraum. Sicher im konkreten Fall nicht. Hat der Gesetzgeber tatsächlich diese Absicht verfolgt, bleibt dies in meiner Betrachtung absurd. Oder zumindest schwer verständlich. Zu diesem Fazit würden wohl auch die Lebewesen der Fauna und Flora gelangen, welche es mit einer unnachgiebigen Haltung anscheinend zu schützen gilt.
Ironischerweise – und an dieser Stelle kann ich mich kaum entscheiden, ob ich traurig oder wütend werden soll – wird mit dem beabsichtigten Parkierungsregime eine Grundordnung geschaffen, welches die heute ungenügende Situation punkto Sicherheit und Nachhaltigkeit massiv verbessert. Wildes Parkieren wird durch ein klares Regime verhindert. Davon profitiert einerseits die Natur. Andererseits erlaubt es den Rettungsdiensten, im Bedarfsfall sicher und ohne Beeinträchtigungen zum Einsatzort zu gelangen.
Die Gemeinden senken in einer wahrnehmbaren Regelmässigkeiten ihre Steuern und reduzieren ihre Schulden. Dem Kanton gelingt dies nicht. Schuld sei die ungleiche Verteilung der Lasten, sagt man. Vorstehendes Beispiel zeigt ein anderes Bild: Der Kanton lebt teilweise einen Formalismus, welcher nicht der Problemlösung dient. Aber Ressourcen bindet. Verantwortlich sind – und hier muss man ehrlich bleiben – auch die Politiker, welche für diesen Regulierungswahnsinn die Voraussetzungen schaffen. Für einen “einfachen Bürger” bleiben diese Entwicklungen teilweise schwer nachvollziehbar.
Was bleibt, ist die Hoffnung. Und diese stirbt bekanntlich zuletzt. Ich traue den verantwortlichen Amtsstellen zu, pragmatisch zu handeln. Im Sinne der Interessenlage aller Beteiligten.
Eine allgemeine Schlussbemerkung sei an dieser Stelle erlaubt: Der Kanton wendet grosse Beträge auf, um Wirtschaftsförderung zu betreiben. Zu Recht. Die nachhaltigste und effizienteste Standortförderung würde aber wahrscheinlich darin bestehen, Verfahren zu beschleunigen und den pragmatischen Entscheid zuzulassen. Nicht mit der Absicht einer Gesetzesumgehung, sondern vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, eine inhaltliche Beurteilung von Sinn und Zweck einer Vorschrift tatsächlich stattfinden zu lassen bzw. die Anwendung von Normen im Einzelfall sachgerecht und lösungsorientiert zu adaptieren. Mit mutigen Entscheiden liessen sich Projekte schneller umsetzen. Ganz im Sinne der gewünschten Prosperität.
Danke und gerne!