Die Flade in St. Gallen beschult ihre Schülerinnen und Schüler aus der Stadt nach Losentscheid. Nicht von einer glücklichen Fügung zu profitieren brauchen indessen die Schülerinnen und Schüler von einigen umliegenden Gemeinden. Ihnen wurde – und wird in der Zukunft – ein Platz zugesichert. Pacta sunt servanda, meint der Jurist dazu. Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen der Flade dermassen stark verändert, dass die angeführte Begründung mit der Vertragskonformität oder Vertragstreue kaum zu überzeugen vermag.
Von aussen betrachtet muten diese Entscheide einigermassen skurril an. Kinder aus Tübach, Untereggen und Mörschwil besitzen beispielsweise eine Beschulungsmöglichkeit in Goldach. Die komplette Wahlfreiheit zu Lasten der städtischen Schülerschaft in St. Gallen würde mich als “Stadt-St. Galler” immerhin irritieren. Möglicherweise werden allerdings die Spielregeln in Bezug auf die Schulwahl in Zukunft sowieso ganz anders definiert: Eine Beschwerde bei der UNO soll erlauben, dass die Beschulung von Kindern in einer Privatschule keine höhere finanzielle Belastung mit sich bringen darf wie der Unterricht in einer öffentlichen Institution. Die aktuelle Regelung bzw. die finanzielle Belastung beim Besuch einer Privatschule verstosse gegen die Kinderrechtskonvention. Eine seltsame Argumentation. Und vor dem Hintergrund der vielen notleidenden Kinder quer über den Globus frage ich mich tatsächlich, ob genau dieser Anwendungsfall von dem Schutzgedanken der internationalen Vereinbarung erfasst werden soll. Wohl kaum. Es gibt wirklich grössere Herausforderungen bzw. berechtigtere Anliegen im Zusammenhang mit dem Schutz unserer Kinder.