portrait dominikgemperli web3 - Tag der offenen Tür

Domimik Gemperli

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Am 10. November 2018 öffnet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Region Rorschach ihre Türen und stellt sich der Öffentlichkeit vor. Dabei werden auch Ausführungen zum Thema “Vorsorgeauftrag” getätigt, ein Bereich, welcher für viele Menschen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Was passiert im Fall meiner Handlungsunfähigkeit, wer kann über die Verwendung von Vermögenswerten bestimmen oder verfügen, welche Anordnungen können getroffen werden und inwieweit werden die Behörden involviert? Spannende Fragen. Auch darüber soll informiert werden. Aber nicht nur.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden erlangten in den Medien in den vergangenen Jahren eine grosse Aufmerksamkeit. Tragische Fälle wurde aus der Optik von Betroffenen instrumentalisiert und die gesamte Behördentätigkeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zunehmend in Frage gestellt. In einer romantisierende Vorstellung wurden die alten Zeiten hervorbeschworen, in welchen die Vormundschaftsbehörden der Gemeinden pragmatische Entscheide getroffen hätten.

Früher war nicht alles besser. Dannzumal wie heute sind Fehleinschätzungen leider immer möglich. Es gibt auch keine Möglichkeit, die Handlungsweise von Menschen mit absoluter Sicherheit vorherzusehen. Unsicherheiten und die Beurteilung von Risiken sind Teil der täglichen Realität, ob wir uns nun im Strassenverkehr bewegen oder im Urlaub befinden.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden haben hingegen aus den ersten Erfahrungen ihrer Tätigkeit gelernt und sind heute in der Tendenz – so glaube ich zumindest – näher bei den Menschen. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass Entscheide, welche in die intimsten Bereiche von Personen eingreifen, von Betroffenen nicht in jedem Fall goutiert werden. Entscheidend bei der Behördentätigkeit bleibt hingegen immer der Schutzgedanke, ob es sich um Kinder oder Erwachsene handelt. Davon darf nie abgewichen werden. Wie ein solcher Schutz im Einzelfall definiert oder ausgestaltet wird, ist hingegen oft eine Frage der Perspektive. Und setzt die umfassende Kenntnis eines Sachverhaltes voraus. Eine solche Kenntnis können externe Beobachter aufgrund einer medialen Berichterstattung kaum gewinnen. Behörden dürfen sich andererseits aus Gründen des Amtsgeheimnisses oder des Persönlichkeitsschutzes im Einzelfall gar nicht äussern. Ausserdem sind die konkreten Verhältnisse und menschlichen Beziehungen oft viel komplexer wie von aussen wahrgenommen. In diesem Spannungsfeld zu agieren, ist eine grosse Herausforderung für die Behörden. Auch darum ist es wichtig, im Rahmen eines Tages der offenen Tür über die wichtige Tätigkeit der Institution Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu informieren und der interessierten Bevölkerung einen Einblick zu ermöglichen.

 

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