Unser Hund ist alt und grau. Beides – zumindest aber letzteres – trifft übrigens zunehmend auch auf mich zu. Seinen Lebensabend darf das brave Tier nun im milden Goldacher Seeklima verbringen.
Ein Hund braucht nicht nur viel Zuneigung. Er kostet auch Geld. Ein Fixkostenpunkt bleibt die Hundesteuer, welche alljährlich – zu Beginn eines Rechnungsjahres – bezahlt werden darf. Ich mach das gerne, schliesslich soll nicht die Allgemeinheit mein individuelles Vergnügen – ok, der Hund gehört meiner Frau und die Einschätzung zum persönlichen Glücksempfinden bleibt an dieser Stelle wohlwollend positiv formuliert – finanzieren müssen. Die Übersiedlung des Vierbeiners fand im Februar stand, zusammen mit dem Rest meiner Familie wohnt das Tier nicht länger im beschaulichen Andwil. Was den Andwiler Fiskus allerdings nicht daran hindert, die Hundesteuer für das gesamte Jahr zu erheben. Zu meinem Vorteil notabene, für einmal spare ich tatsächlich Geld. Die Hundesteuern sind in Andwil – man mag es kaum glauben – tiefer. Angeschlagen hingegen bleibt mein Rechtsempfinden zurück. Wie kann es sein, dass ein Tier, welches in den nächsten 10 Monaten seine Notdurft in Goldach und Umgebung verrichtet, ohne Besteuerung in Goldach verbleibt? Muss ich meine Spaziergänge nun tatsächlich auf die windigen und garstigen Anhöhen des Tannenbergs oder des Andwiler Moos verlegen? Was sagt der anspruchsvolle Vierbeiner dazu, welcher die wohltuende und belebende Brise vom Bodensee in den letzten Wochen so zu schätzen gelernt hat?
Fragen über Fragen und frei nach dem Aphorismus: Ich kenne die Antwort nicht. Aber ich bewundere dein Problem.